Technischer und echter Totalschaden

 Was ist ein technischer und was ein   echter   Totalschaden?

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Technischer und echter Totalschaden


Gelegentlich sind die bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden am Fahrzeug derart gravierend, dass eine Reparatur dieser Schäden technisch nicht möglich ist. Ist aufgrund der Schäden die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dann aufgehoben, bezeichnet man dies als technischen Totalschaden. Das Fahrzeug lässt sich also nicht mehr reparieren. Daneben gibt es weiter den echten Totalschaden, der sowohl ein technischer als auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann. 

  • Echter wirtschaftlicher Totalschaden: ‎


    Ein echter wirtschaftlicher Totalschaden entsteht dann, wenn die Reparaturkosten den ‎Wiederbeschaffungswert übersteigen, also den Wert der für ein vergleichbares Fahrzeug ohne den ‎Unfallschaden aufzuwenden ist. ‎‎



  • Echter technischer Totalschaden: ‎


    Ein echter technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug dermaßen stark beschädigt worden ‎ist, dass es nur noch einen Restwert von 0,- Euro besitzt und eine Reparatur technisch nicht mehr ‎möglich ist. ‎ ‎




   

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  Sie sich gerne an unsere Kanzlei und





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