Gegengutachten

 Darf die gegnerische Versicherung mein Auto   besichtigen?




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Gegengutachten


Nicht selten bestehen die Versicherungen darauf, das Fahrzeug des Geschädigten selbst zu begutachten. In der Regel vermutet die gegnerische Versicherung in solchen Fällen, dass in dem Gutachten der tatsächliche oder technische Zustand des Fahrzeugs nicht richtig festgestellt worden ist oder mögliche Vorschäden nicht angegeben oder richtig erfasst worden sind. Eine Pflicht des Geschädigten, sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung vorzuführen, besteht grundsätzlich nicht. In der Regel beschleunigt dies jedoch die Schadensregulierung, wenn die Bedenken der gegnerischen Versicherung durch eine eigene Besichtigung behoben werden können. Ob im Einzelfall einer Besichtigung durch die gegnerische Versicherung zugestimmt werden sollte, lässt sich mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts klären. 

 


   

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