Elternteilzeit
Was ist Elternteilzeit?
Wann kann Elternteilzeit in Anspruch genommen werden?
Welche Fristen sind zu beachten?
Beratung im Arbeitsrecht
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§ 15 Abs. 4 BEEG ermöglicht eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der Elternzeit in Anspruch nimmt, 30 Stunden nicht übersteigt. Die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG).
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