Rechtsgebiete

Eine gute Beratung setzt neben guten rechtlichen Kenntnissen insbesondere strategische Planung und mehrjährige Praxiserfahrung voraus. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Unsere Leistungen

Arbeitsrecht
(Arbeitgeber)

 
  •     Abmahnungen
  •     Kündigungen und                                      Änderungskündigung
  •     Erstellung von Arbeitsverträgen
  •     Aufhebungsverträge
  •     Ausbildungsverhältnis
  •     Betriebsvereinbarung

Arbeitsrecht
(Arbeitnehmer)

 
  •     Kündigungsschutz
  •     Erstellung und Berichtigung von                Zeugnissen
  •     Ansprüche auf Urlaubsgeld und               Weihnachtsgeld
  •     Mutterschutz
  •     Teilzeitarbeit

Betriebsräte
 

  • Beratung vor Gründung,
  • während des Bestehen des Betriebsrats und
  • bei Neuwahlen sowie nach Betriebsübergang
  • Vertretung 
  • Seminare (in Kürze)

Arbeitnehmerüberlassung

  •     Erstellung von Rahmenverträgen
  •     Formulierung von AGB
  •     Erstellung von Arbeitsverträgen
  •     Beratung bei Fragen zur                              Erlaubniserteilung

Unternehmensgründung in Deutschland


  •     Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmens-beratern zur Erstellung von Businessplänen
  •     Beratung und Vertretung  vor der IHK, den zuständigen deutschen Behörden und der Deutschen Botschaft im Ausland.

Mietrecht
 

  •     Überprüfung und Erstellung von Kauf-, Werks- sowie Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
  • Überprüfung von Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Kündigungen
  • Mietminderung
  • Selbstvornahme
  • Nebenkostenabrechnung
 

Verkehrsrecht

  •  Verkehrszivilrecht; Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall und Vertragsrecht; Autokauf und Leasing sowie die zugehörigen Gewährleistung-sansprüche
  • Verkehrsordnungs-widrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote

 Verkehrsstrafrecht

  •     Verkehrsstrafrecht; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), insbesondere wenn ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht
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